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Pressemitteilung

Besser zu Fuß mit orthopädischen Schuhen

Neue Ausbildungsordnung für Orthopädieschuhmacher/-innen

32/2015 | Bonn, 29.07.2015

Orthopädieschuhmacher und -schuhmacherinnen helfen, einem kranken oder verletzten Fuß besonderen Halt zu geben oder Fehlbildungen auszugleichen. Der Beruf verbindet handwerkliche Tradition auf höchstem Niveau mit moderner Technik und medizinischem Wissen über Ursachen, Vorbeugung und Behandlung von Fußschäden und Körperbehinderungen. Der Kundenkreis hat sich in der Vergangenheit erheblich gewandelt: Orthopädieschuhmacher/-innen beraten und versorgen heute nicht nur Unfallopfer, sondern zunehmend Menschen mit Gehbehinderungen durch Rheuma, Diabetes, Sportverletzungen oder Nervenerkrankungen sowie Menschen, denen die Erhaltung und Verbesserung ihrer Fußgesundheit wichtig ist. Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Berufsausbildung zum/zur Orthopädieschuhmacher/-in auf den neuesten Stand gebracht. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August in Kraft.

Zwar sind Orthopädieschuhmacher/-innen nach wie vor die Fachleute für die Erstellung von Maßschuhen. Die Anfertigung individuell angepasster orthopädischer Maßschuhe nimmt jedoch ab, da es häufig kostengünstiger ist, Konfektionsschuhe umzuarbeiten und anzupassen. Zudem nehmen die Anfertigung individueller Einlagen und die Kompressionsversorgung an Bedeutung zu. Daher benötigen Orthopädieschuhmacher/-innen heutzutage umfassende Fertigkeiten und Kenntnisse sowohl über die Maßschuhherstellung als auch über die Reparatur und Schuhzurichtung von Konfektionsschuhen.

Hinzu kommen Fähigkeiten, um die Auswirkungen ihrer Arbeitsergebnisse auf Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation richtig zu beurteilen. In die modernisierte Ausbildungsordnung wurden daher unter anderem Qualifikationen zur Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane, zur Biomechanik, zur Verarbeitung neuer Materialien sowie zur Struktur des Gesundheitswesens und der sozialen Versorgungssysteme neu aufgenommen. Die Ausbildung wurde ferner um Inhalte erweitert, die sich mit der Materialkunde und den Fertigungsverfahren von Konfektionsschuhen sowie dem Anmessen und Anpassen von konfektionierten Schuhen beschäftigen. Orthopädieschuhmacher/-innen gewährleisten damit, dass orthopädische Schuhe sowohl medizinisch hilfreich sind als auch modern aussehen.

Auch der Beratung und Betreuung von Kunden und Patienten kommt ein hoher Stellenwert zu. Daher werden künftig auch Vorschläge zu vorbeugenden und gesundheitsverbessernden Maßnahmen in die Ausbildung mit einbezogen, ebenso das Präsentieren und Verkaufen von entsprechenden Dienstleistungen und Produkten.

Die Ausbildungszahlen für Orthopädieschuhmacher/-innen sind seit Jahren relativ konstant: 2014 wurden bundesweit 354 Neuabschlüsse verzeichnet. Die Berufsaussichten für Orthopädieschuhmacher/-innen sind die besten in der Schuhbranche: Da für jeden Kunden in Zusammenarbeit zwischen Fachärzten, Orthopädieschuhmacher/-innen und Patienten individuelle Schuhe angefertigt werden, sind sie nicht von Billigkonkurrenz bedroht. Nach der Gesellenprüfung ist eine Weiterbildung zum/zur Orthopädieschuhmachermeister/-in möglich.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die alte Verordnung aus dem Jahr 1999 ab.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe

Bildmaterial steht unter www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.

Ansprechpartnerin im BIBB:
Christiane Reuter

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.