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Pressemitteilung

Mit Perfektion zum „guten Ton“

Ausbildung für Geigenbauer/-innen modernisiert

33/2015 | Bonn, 30.07.2015

Es ist ein Beruf für geduldige Perfektionisten: rund 200 Arbeitsstunden sind erforderlich, um aus einem mindestens 50 Jahre alten Holzscheit eine Violine zu bauen. Benötigt werden zudem ein extrem gutes Gehör, ein gutes Auge und viel Fingerspitzengefühl, denn schon kleinste Fehler bei der Holzbearbeitung können den Ton verfälschen. Geigenbauer/-innen sollten daher das Instrument selbst „anspielen“ können, um seinen perfekten Bau und den daraus folgenden „guten Ton“ überprüfen zu können. Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung den Ausbildungsberuf jetzt auf den neuesten Stand gebracht. In der modernisierten Ausbildungsordnung stehen neben dem handwerklichen Streichinstrumentenbau das Reparieren der Instrumente, das Kalkulieren von Reparaturarbeiten, das Führen von Kundengesprächen sowie der Verkauf der Instrumente im Vordergrund. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August in Kraft.

Eine betriebliche Ausbildung ist der klassische Weg, um in diesem traditionsreichen und hochspezialisiertem Beruf Fuß zu fassen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Alternativ ist aber auch eine vollzeitschulische Ausbildung möglich. Diese dauert dreieinhalb Jahre und wird von den Berufsfachschulen in Mittenwald und Klingenthal angeboten.

Neben einer Beschäftigung in Betrieben des Geigenbauer-Handwerks können Geigenbauer/-innen auch in Reparaturwerkstätten des Musikalien-Fachhandels oder in Museen mit Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente tätig sein. Ebenso ist eine Spezialisierung auf Reparaturen von Profi- und Musikschulinstrumenten möglich. Meist machen sich diese sogenannten „Stadtgeigenbauer“ in Großstädten selbstständig, da hier Orchestermusiker/-innen und Musikschüler/-innen ihre Instrumente überprüfen und reparieren lassen.

Geigenbauer/-innen stehen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss vielfältige berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten offen. So können sie sich zum/zur geprüften Geigenbaumeister/-in qualifizieren oder als selbstständige/-r Geigenbauer/-in in ihrer eigenen Werkstatt arbeiten.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete gemeinsame Rahmenlehrplan lösen die mehr als 18 Jahre alte bisherige Verordnung ab.

Weitere Informationen in Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe

Bildmaterial steht unter www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.

Ansprechpartnerin im BIBB:
Margareta Pfeifer

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.