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Pressemitteilung

Experten für Energievertrieb, Netzmanagement und Marktanalyse

Neue bundesweite Fortbildung für die Energiewirtschaft

29/2017 | Bonn, 15.08.2017

Die Energiewende für eine sichere, umweltverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunftsgestaltung verändert die Energiewirtschaft. Fachkräfte müssen Aufgaben rund um erneuerbare Energien, Strommarkt, Energieeffizienz, Netzmanagement und fortschreitende Digitalisierung der Abläufe kompetent und kundenorientiert handhaben. Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit einem aus Branchenexperten und -expertinnen bestehenden Fachbeirat im Auftrag der Bundesregierung eine neue Fortbildungsordnung „Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft“ erarbeitet, die als bundesweit einheitlicher Standard zum 1. Oktober 2017 in Kraft tritt.

Die neue Fortbildung steht Personen mit kaufmännischer, verwaltender oder gewerblich-technischer Berufsausbildung und/oder Berufspraxis offen. Sie zielt darauf ab, beruflichen Aufstieg zu ermöglichen und Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft als Führungskräfte mittlerer Ebene einsetzen zu können: Sie sollen eigenständig und verantwortlich energiewirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen, dabei ökonomische, ökologische und ethische Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens berücksichtigen und in diesem Zusammenhang auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Durch den Fortbildungsabschluss sind sie vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit. Insgesamt erleichtert die neue Regelung den Betrieben die Personalentwicklung und -rekrutierung.

Fortbildung und Prüfung haben insbesondere folgende Inhalte:

  • Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten,
  • Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen,
  • Netzmanagement unterstützen sowie
  • interne und externe Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen.

„Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft“ ersetzen die bisherigen unterschiedlichen Fortbildungsregelungen der Industrie- und Handelskammern in diesem Bereich, so insbesondere die bisherigen „Geprüften Energiefachwirte (IHK)“. 2015 absolvierten hier rund 140 Personen die Prüfung.

Mit dem Abschluss als Kaufmännische/-r Fachwirt/-in wird das Niveau der Stufe 6 des Deutschen sowie des Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) erreicht. Hier finden sich neben den Meister-Abschlüssen auch die akademischen Abschlüsse zum Bachelor. Durch diese Zuordnung wird eine europaweite Transparenz zur Wertigkeit von Bildungsabschlüssen sichergestellt, um den europäischen Arbeitsmarkt und die Mobilität der Beschäftigten zu fördern. Das DQR/EQR-Niveau wird künftig auf den Prüfungszeugnissen ausgewiesen. Um die Transparenz zu steigern, stehen für diesen Fortbildungsabschluss künftig auch EUROPASS-Zeugniserläuterungen in Englisch und Französisch zur Verfügung.

Bis zum 1. Oktober 2017 soll auch ein Rahmenplan mit Lernzielen durch die Sozialpartner erarbeitet und veröffentlicht werden, der die Fortbildung der Bildungsträger näher präzisiert.

Weitere Informationen zur Fortbildungsordnung „Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft“ unter https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/advanced_training/energ017

Daten, Tabellen und weitere Informationen zu Fortbildungsprüfungen im BIBB-Datenreport 2017, Kapitel B4.4, unter https://www.bibb.de/datenreport/de

Ansprechpartner: Martin Elsner; E-Mail: elsner@bibb.de

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.