Scharfes für Haushalt, Gastronomie und Industrie
Neue Ausbildung Präzisionswerkzeugmechaniker/-in
39/2018 | Bonn, 19.07.2018
Manches geht nur mit Schärfe und Präzision: Ob Messer und Scheren im Haushalt, in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie oder Bohr- und Fräswerkzeuge sowie Sägeblätter im Maschinen- und Metallbau: Nur mit scharfem, sehr präzise gearbeitetem Werkzeug lässt sich vernünftig schneiden. Für deren Herstellung gilt künftig die modernisierte dreieinhalbjährige Ausbildung zum/zur Präzisionswerkzeugmechaniker/-in. Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die bisherige Berufsausbildung für Schneidwerkzeugmechaniker/-innen modernisiert und mit der neuen Berufsbezeichnung versehen. Die Neuregelung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
Präzisionswerkzeugmechaniker/-innen stellen Schneid- und Zerspanwerkzeuge her, halten sie instand und schleifen sie. Der modernisierte Ausbildungsberuf strukturiert sich dementsprechend in die Fachrichtungen „Zerspanwerkzeuge“ und „Schneidwerkzeuge“. Die neuen Fachrichtungen greifen die verschiedenen Werkzeugarten und die Ausrichtungen der Betriebe auf und ermöglichen so eine spezifische Ausbildung.
Die Modernisierung der bisherigen Ausbildung im Handwerksberufs Schneidwerkzeugmechaniker/-in war strukturell und inhaltlich erforderlich, um technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Veränderungen in der Berufspraxis sowie Entwicklungen in der Branche gerecht zu werden. Ausschlaggebend für die Modernisierung waren neue Anforderungen aufgrund von veränderten Verfahrenstechniken, modernen Maschinensystemen und neuen Werkstoffen. Die bisherige Struktur der klassischen Zwischen- und Gesellenprüfung wird durch die gestreckte Gesellenprüfung ersetzt.
Im Jahr 2016 erlernten insgesamt rund 200 Auszubildende den Beruf Schneidwerkzeugmechaniker/-in, 2017 wurden 69 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Die Übernahmeaussichten für Auszubildende sind sehr gut. Nach der Gesellenprüfung kann eine Weiterqualifizierung zum/zur Schneidwerkzeugmechanikermeister/-in oder zum/zur Staatlich geprüften Techniker/-in in den einschlägigen Fachrichtungen angeschlossen werden.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen zum 1. August 2018 die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1989 ab.
Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe
Ansprechpartner: Axel Kaufmann; E-Mail: kaufmann@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.