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Pressemitteilung

Sauberes Handwerk

Neue Ausbildungsordnung für Gebäudereiniger/-innen

21/2019 | Bonn, 17.07.2019

Ob in Bürogebäuden, Industrieanlagen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeeinrichtungen – für die Reinigung und Desinfektion von Räumen und Anlagen braucht man Profis. Für diese umfassenden Reinigungsarbeiten werden Gebäudereiniger und Gebäudereini­gerinnen ausgebildet. Sie erkennen Verschmutzungen und wissen, mit welchen Reinigungsver­fahren diese beseitigt werden können. Auch spezielle Bereiche, wie beispielsweise Fassaden, werden mit entsprechenden Anlagen und unter hohen Sicherheitsmaßnahmen gereinigt.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachver­ständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung jetzt die Berufsausbildung für Gebäudereiniger und Gebäudereini­gerinnen modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2019 in Kraft.

Die Neuordnung des dreijährigen Ausbildungsberufes greift technische, wirtschaftliche und organisatorische Änderungen und Entwicklungen im Gebäudereinigerhandwerk auf. So werden zum Beispiel Aufmaße zur Berechnung von Flächen und Kosten mittlerweile mit digitalisierten Arbeitsmitteln erstellt. Ein weiterer Grund für die Modernisierung ist die Nachhaltigkeit: Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen müssen sich mit alternativen Reinigungsverfahren auskennen und können somit einen Beitrag zur Verringerung von Umweltbelastungen leisten. Dazu gehört auch die Aufbereitung und Pflege von durch Verschmutzungen beschädigten Oberflächen. Die neue Ausbildungsordnung wurde zudem kompetenzbasiert formuliert und entlang der berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozesse strukturiert.

Im Jahr 2018 schlossen 885 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag für den Beruf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin ab. Die Übernahmeaussichten für Auszubildende sind gut. Nach der Ausbildung kann eine Weiterqualifizierung zum/zur Gebäudereinigermeister/-in angeschlossen werden.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusminister-konferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen zum 1. August 2019 die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1999 ab.

Zur Unterstützung der beruflichen Ausbildungspraxis wird derzeit vom BIBB in Abstimmung mit Berufsexpertinnen und -experten eine Umsetzungshilfe im Rahmen der Reihe „Ausbildung gestalten“ erarbeitet.

Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe

Ansprechpartner: Daniel Schreiber; E-Mail: schreiber@bibb.de

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.