BP:

KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Englisch

Zusatzqualifikation

Anbieter
Oberstufenzentrum Lausitz Abteilung 2

Bezeichnung der Zusatzqualifikation
KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Englisch

Typ der Zusatzqualifikation
Zusatzqualifikation an einer Berufsschule

Wichtigste Lehrinhalte sowie Lehr- und Lernmethoden
it dem KMK-Fremdsprachenzertifikat können sich Schüler/innen ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen. Dazu nehmen sie an einer Prüfung teil, die in einer der drei Niveaustufen I, II oder III durchgeführt wird.

Stufe I
Der Prüfling kann einfach strukturierte berufstypische Texte sowie Mitteilungen auf Einzelinformationen hin auswerten. Er/Sie verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen zu übermitteln. Er/Sie kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Er/Sie kann berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er/Sie kann auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Er/Sie kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben.

Stufe II
Der Prüfling kann berufstypische Texte sowie Mitteilungen auf Einzelinformationen hin auswerten. Er/Sie kann berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden dabei verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben. Er/Sie kann berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er/Sie kann auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Er/Sie kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er/Sie kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden.

Stufe III
Der Prüfling kann sprachlich anspruchsvollere berufstypische Texte auswerten. Er/Sie kann berufstypische Schriftstücke und komplexe mündliche Mitteilungen insgesamt stil- und formgerecht strukturiert und orthografisch korrekt verfassen bzw. formulieren. Er/Sie kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen. Er/Sie kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren und verfügt über ein angemessenes Ausdrucksvermögen. Er/Sie kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er/Sie kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden.

Ablauf
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Rahmen des regulären Berufsschulunterrichts. Nach Bedarf finden Konsultationen statt. Die Teilnehmer/innen erhalten das KMK-Fremdsprachen-Zertifikat nach bestandener Prüfung. Die Prüfung dauert ca. 2 Stunden.

Veranstaltungsort
01968 Sedlitz, Brandenburg

Angebot existiert seit
2003

Dauer in Stunden
2

Anzahl Teilnehmer/-innen aktuell
25

Zugangsvoraussetzungen

Schulische Vorbildung
Realschulabschluss / Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss

Prüfung

Zu dieser Zusatzqualifikation gibt es eine abschließende Prüfung.

Bezeichnung der prüfenden Stelle
Oberstufenzentrum Lausitz, Abteilung 2, Sedlitz

Art der Dokumentation
Zertifikat

Informationen zum Anbieter

Name und Adresse des Anbieters
Oberstufenzentrum Lausitz Abteilung 2
Schulstr. 16
01968 Sedlitz

Ansprechpartner/-in
Frau Kerstin Birnbaum
Telefon: (0 35 73) 2128
E-Mail: abt2.sedlitz@oszlausitz.de

Internet-Adresse
http://www.oszlausitz.de

Art des Anbieters
Berufsschule

Informationen für Bewerber/-innen

Ansprechpartner/-in
Herr Frank Teichmann
Telefon: (03573) 2128
E-Mail: abt2.sedlitz@oszlausitz.de

Plätze zum nächsten Bewerbungstermin
-1


Anzahl der Kooperationspartner / -unternehmen: 1


Weitere Anmerkungen zu Kooperationspartnern / -unternehmen
Die Auszubildenden nehmen freiwillig und unabhängig von den Betrieben an der Zusatzprüfung teil. Die Betriebe werden aber über die Prüfungsteilnahme zur Freistellung informiert.