Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Metallbauermeister/Metallbauermeisterin (Fortbildung/Umschulung)
METALLBAUERMEISTER/METALLBAUERMEISTERIN gültig bis 01.07.2025
Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.07.2025 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Rechtsgrundlagen
Regelungen für Meisterprüfungen - Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 1 HwO sowie § 51a Abs. 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung
vom 22.03.2002 (BGBl. I S. 1224)
vom 17.12.2002
vom 17.11.2011 (BGBl. I S. 2234)
vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).