Raumausstattermeister/Raumausstattermeisterin (Fortbildung/Umschulung)
Rechtsgrundlagen
Rechtsverordnungen über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung nach § 45 Absatz 1 sowie § 51a Absatz 2 HwO
vom 04.09.2023 (BGBl. I Nr. 239)
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).