Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung (Fortbildung/Umschulung)
Rechtsgrundlagen
Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach § 53 Abs. 1 BBiG bzw. § 42 Abs. 1 HwO sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen (außer Regelungen für die Meisterprüfungen)
vom 24.09.2024 (BGBl. I Nr. 296, S. 26)
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung und Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung |