Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterin (Fortbildung/Umschulung)
LAND- UND BAUMASCHINENMECHATRONIKERMEISTER/LAND- UND BAUMASCHINENMECHATRONIKERMEISTERIN gültig ab 01.08.2025
Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Fortbildungsberuf
Rechtsgrundlagen
Regelungen für Meisterprüfungen - Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 1 HwO sowie § 51a Abs. 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung
vom 09.09.2024 (BGBl. I Nr. 277)
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).