Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterin (Fortbildung/Umschulung)
LAND- UND BAUMASCHINENMECHATRONIKERMEISTER/LAND- UND BAUMASCHINENMECHATRONIKERMEISTERIN gültig ab 01.08.2025
Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Fortbildungsberuf
Rechtsgrundlagen
Rechtsverordnungen über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung nach § 45 Absatz 1 sowie § 51a Absatz 2 HwO
vom 09.09.2024 (BGBl. I Nr. 277)
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).