Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin - Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen nach Design- und Kundenvorgaben, Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen und technischen Dokumentationen unter Beachtung von Konstruktions-, Gestaltungs- und Kundenvorgaben, Zuordnen von Werk-und Hilfsstoffen und Anwenden branchenspezifischer Werkstoffnormen, Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren und Montagetechniken und Einbinden der Ergebnisse in den Gestaltungs- und Konstruktionsprozess, Konstruieren von Objekten auch mit Freiformflächen, Anfertigen technischer Unterlagen, Pflege und Verwaltung dieser Unterlagen und Durchführen fachspezifischer Berechnungen, Anwenden betriebsspezifischer Simulationsverfahren, dabei Untersuchen des Verhaltens von Bauteilen und Baugruppen, Präsentieren von Arbeitsergebnissen, Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen im Konstruktions- und Gestaltungsprozess unter wirtschaftlichen und qualitätssichernden Aspekten, Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung der Datensicherheit, team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung,, -durchführung und -kontrolle, Bearbeiten englischsprachiger Unterlagen, Korrespondieren und Kommunizieren mit Kunden auch in englischer Sprache.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Technische Produktdesigner und Technische Produktdesignerinnen in der Fachrichtung Produktgestaltung arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Automobil-, Flugzeug- , Möbel- und Innenausbaus, der Medizintechnik sowie der Konsumgüter-und Verpackungsindustrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
vom 21.06.2011 (BGBl. I S. 1215)
vom 17.10.2014 (BGBl. I S. 1630)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin - Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion |