Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin - Fachrichtung Metalltechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Planen, Vorbereiten, Durchführen und Auswerten physikalisch-technischer Untersuchungen und Versuchsreihen zur Prüfung der jeweils anfallenden, zu verwendenden oder zu produzierenden metallischen Werkstoffe und Produkte auf ihre Eigenschaften, Zusammensetzung und Fehler, Durchführen von zerstörenden, zerstörungsfreien, metallografischen und anderen produktbezogenen Prüfverfahren unter Beachtung internationaler und nationaler Normen und Regelwerke sowie anderer Prüfvorschriften und Richtreihen, Überprüfen, Kalibrieren und Warten von Prüfeinrichtungen, Mess- und Hilfsmitteln zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit, Präparieren von Werkstoffproben zur metallografischen Bestimmung von Werkstoffeigenschaften und -strukturen, Beurteilen der Wärmebehandelbarkeit von metallischen Werkstoffen und Produkten, Bestimmen und Festlegen erforderlicher Wärmebehandlungsvorgaben zur Erzielung charakteristischer Werkstoffeigenschaften, Erfassen, Dokumentieren und Auswerten von Prüfergebnissen sowie Beurteilung der Ergebnisplausibilität, Analysieren von Werkstofffehlern und ihren möglichen Ursachen sowie Entwickeln von Maßnahmen zur Fehlervermeidung, Untersuchen fehlerhafter Teile, Ermitteln der Fehlerursache, Festlegen von Nachbehandlungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten zur Fehlervermeidung aufzeigen, Erstellen und Präsentieren von Prüf- und Arbeitsabläufe sowie zusammenfassender Untersuchungsberichte, Arbeiten mit englischsprachigen Unterlagen, Beachten von Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen sowie Qualitätsstandards, Anwenden von Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Werkstoffprüfer Fachrichtung Metalltechnik arbeiten in Unternehmen der metallerzeugenden Industrie, wie z.B. Stahlwerken, Gießereien und der metallverarbeitenden Industrie, wie z.B. Warm- und Kaltumformer, Anlagen-, Maschinen-, Automobil- und Schiffsbau sowie Unternehmen der Energiewirtschaft, Chemie- und Petrochemie, Eisenbahnwesen und Luft- und Raumfahrtunternehmen. #BR# Einsatzfelder sind auch Institute, Forschungseinrichtungen, Universitäten, technische Hochschulen und Dienstleistungsunternehmen die Werkstoffprüfungen an metallischen Werkstoffen und –produkten durchführen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
vom 25.06.2013 (BGBl. I S. 1693)
Änderung durch Artikel 3 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.