Friseur/Friseurin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Reinigen und Pflegen von Haar und Kopfhaut, Schneiden der Haare mit klassischen und modernen Techniken, Durchführen von modischen Struktur- und Farbveränderungen der Haare, Planen, Formen und Gestalten von Frisuren, Beraten der Kunden in Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Friseure / Friseurinnen sind vorwiegend in Fachbetrieben des Friseurhandwerks beschäftigt, werden aber auch in Hotels, in Wellnessbereichen, auf Kreuzfahrtschiffen, in Krankenhäusern, Altenheimen und Reha-Einrichtungen eingesetzt. Darüber hinaus sind sie bei Film-, Fernseh- und ...
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 21.05.2008 (BGBl. I S. 856)
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 30.04.2021 (BGBl. I S. 861)
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 05.07.2022 (BGBl. I S. 1070)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (gesetze-im-internet.de)