Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges Arbeiten unter Beachtung der Qualitätssicherung sowie der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes am Arbeitsplatz in handwerklicher Präzisionsarbeit, Entwerfen und Gestalten von Erzeugnissen, Anfertigen, Lesen und Auswerten von Skizzen und Zeichnungen, Auswählen und Lagern von Holz und Ergänzungswerkstoffen, Auswählen, Handhaben und Instandhalten von Handwerkzeugen, Mess- und Prüfgeräten, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinenwerkzeugen, Ausführen von Dreharbeiten in Lang- und Querholz, Schnitzen von halbplastischen Figuren, Stechen und Ziehen von dekorativen Spänen und Spanlocken, Verbinden und Zusammenbauen von Einzelteilen, Vorbereiten und Beschichten von Oberflächen, dekoratives Bemalen und Schmücken von Erzeugnissen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Holzspielzeugmacher/innen arbeiten in Handwerks- und Kunsthandwerksbetrieben im Bereich Holzgestaltung, aber auch in Betrieben der Spielzeugindustrie, vereinzelt auch in Restaurierungsbetrieben.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
vom 08.07.1996 (BGBl. I S. 940)