Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Maler- und Anstreichpinseln, Künstlerpinseln, Kosmetikpinseln, Herstellen von Haushaltsbürsten, Industriebürsten, Hygienebürsten, Festlegen und Vorbereiten der Arbeitsabläufe, Beachten von Artenschutzbestimmungen, Vorbereiten und Zurichten von tierischen, pflanzlichen und synthetischen Bestückungsmaterialien, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Auswählen und Verarbeiten der benötigten Arbeits-, Werk- und Hilfsstoffe, Prüfen und Kontrollieren der Qualität von Roh- und Werkstoffen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Lagern von Rohstoffen und Produkten, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bürsten- und Pinselmacher und Bürsten- und Pinselmacherinnen arbeiten vorwiegend in Handwerksbetrieben und in Betrieben mit industrieller Fertigung
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Herstellen von Bürsten
Herstellen von Pinseln
Rechtsgrundlagen
vom 08.06.2017 (BGBl. I S. 1559)