Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Segelmacher/Segelmacherin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Segeln, Bezügen, Planen, Zelten und Markisen, Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen sowie Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Planen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen, Anfertigen von technischen Unterlagen, Messen und Aufschnüren von Flächen, Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Maschinen und Anlagen, Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen, Herstellen von Profilierungen, Verbinden durch Nähen, Schweißen oder Kleben, Anbringen von Zubehör, Anschlagen von Segeln sowie Arbeiten an Rigg und Takelage, Montieren von Bezügen, Planen, Zelten und Markisen, Durchführen von Reparatur- und Wartungsarbeiten, Beraten von Kunden und Anbieten von Serviceleistungen, Beurteilen der Qualität und Ergreifen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Segelmacher und Segelmacherinnen arbeiten überwiegend in Werkstätten oder Werkhallen, in denen Segel, Bezüge, Planen, Zelte und Markisen hergestellt werden. Die Montagearbeiten finden meistens im Freien an unterschiedlichen Orten statt, z.B. auf Schiffen und Booten (Segel, Bezüge), beim Kunden (Markisen), bei Transportfirmen (LKW-Planen) und auf Plätzen für Veranstaltungen (Zelte).
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin
vom 05.05.2010 (BGBl. I S. 564)