Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von figürlichem Spielzeug, textilem Spielzeug und Holzspielzeug, Auswählen und Bearbeiten textiler Werk- und Hilfsstoffe, Holz- und Holzwerkstoffe und Kunststoffe nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Erarbeiten von Unterlagen für den Fertigungsablauf sowie technische Daten über Arbeitsabläufe und Erfassen der Arbeitsergebnisse, Einrichten, Bedienen, Überwachen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, Anfertigen und Auswerten von Skizzen und Zeichnungen, Anfertigen von Zuschnittschablonen, Zuschnitten und Kunststoffteilen unter Beachtung rationeller Materialverwendung, Anwenden unterschiedlicher Verfahrenstechniken zur Oberflächenbehandlung, Zusammenfügen von Einzelteilen zu Baugruppen und Endprodukten, Montieren von Einzelteilen zu Baugruppen und Endprodukten, wie z B das Nähen von Puppenkleidern und Plüschhüllen und Verbinden von Körper- und Bauteilen, Dekorieren und Komplettieren der Produkte, wie z. B. Ankleiden, Frisieren und Gesichter farbig gestalten, Beurteilen der Qualität und Ergreifen von qualitätssichernden Maßnahmen, dekoratives Verpacken der Produkte, Selbständiges Ausführen der Arbeit anhand von technischen Unterlagen, Beachten der Grundsätze zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Spielzeughersteller und Spielzeugherstellerinnen arbeiten in Betrieben der Spielzeugindustrie. Je nach Produktionsbereich stellen sie figürliches Spielzeug, textiles Spielzeug und Holzspielzeug her z.B. Puppen, Plüschtiere, Puppenmöbel, Holzgreiflinge, Holzfahrzeuge und Zubehör für Modelleisenbahnen. Das Arbeitsgebiet umfasst darüber hinaus auch betriebsorganisatorische Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung und in der Produktion.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin
vom 10.06.1997 (BGBl. I S. 1333)