Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Brunnenbauer/Brunnenbauerin (Ausbildung)
BRUNNENBAUER/BRUNNENBAUERIN gültig ab 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Brunnenbauer/-innen errichten Brunnen sowie geothermische Anlagen und halten diese instand. Zu ihren Aufgaben gehören das Herstellen von vertikalen und horizontalen Bohrungen, um Wasserquellen zu erschließen oder geothermische Energie zu nutzen. Sie bauen Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen aus und errichten Abschlussbauwerke. Zudem installieren sie Wasserförder-, Wasserversorgungs- und Wasseraufbereitungsanlagen, um eine sichere Wasserversorgung zu gewährleisten. Brunnenbauer/-innen führen auch Arbeiten wie das Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durch und untersuchen den Baugrund. Darüber hinaus sind sie für die Instandhaltung, Sanierung und den Rückbau von Brunnen und geothermischen Anlagen verantwortlich. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Brunnenbauer/-innen sind in Brunnenbaubetrieben und in anderen Tiefbaubetrieben des Bauhauptgewerbes, z. B. im Baugrundaufschluss, in der Geothermie und im Spezialtiefbau, beschäftigt.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 2)