Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellung von Lebensmitteln nach vorgegebenen Rezepturen in industriell geprägten verfahrenstechnischen Prozessen, Steuern, Bedienen und Kontrollieren von Produktionsanlagen und Verpackungseinrichtungen unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, des Umweltschutzes sowie des Qualitätsmanagements, Erkennen von Störungen in den Prozessabläufen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherung der Prozessabläufe, Produktgerechtes Lagern von Stoffen, Reinigen, Pflegen und Warten der Einrichtungen und Anlagen, Dokumentieren von prozess- und qualitätsrelevanten Daten, Einsetzen von Mitteln der Kommunikation, Auftragsbezogenes Planen und Organisieren der Arbeitsabläufe.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten in Betrieben sämtlicher Branchen der Lebensmittelindustrie, zum Beispiel der Getränke-, Fleisch-, Süßwaren-, Nährmittel- sowie der Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
vom 09.02.2000 (BGBl. I S. 115)
vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045)
vom 28.10.2013 (BGBl. I S. 3902)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik (gesetze-im-internet.de)