Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin (Ausbildung)
FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen, von ein- und mehrschichtigem Mauerwerk für Feuerungen und Abgaskanäle, von feuerfesten Konstruktionen, beispielsweise feuerfeste Formsteingewölbe, Herstellen von Schornsteinen aus Mauerwerk, von Futter für Schornsteine mit Wärmedämmungen, Herstellen von Abgasanlagen aus Fertigteilen, insbesondere freistehende Schornsteine, Versetzen von Abgasanlagen und -schächten aus Fertigteilen, Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz, Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit, Herstellen, Aufbauen, Versteifen und Abspannen von Schalungen für Fundamente, rechteckigen Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken, Herstellen und Einbauen von Bewehrungen, Fördern, Einbringen, Verdichten und Bearbeiten der Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen von Beton, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz und Feststellen von Schäden im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüste und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Ausbaus und des Tiefbaus, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Der Arbeitsplatz von Feuerungs- und Schornsteinbauern/-bauerinnen ist in Betrieben des Baugewerbes, zum Beispiel bei Unternehmen des Feuerungs- und Industrieofenbaus, des Schornsteinbaus und in der Schornsteinsanierung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)