Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Zimmerer/Zimmerin (Ausbildung)
ZIMMERER/ZIMMERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit und Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumten Baustelle, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Herstellen von Holzkonstruktionen, beispielsweise für Decken, Dächer, Fachwerk und Holzrahmenbau, in unterschiedlichen Ausführungen, Herstellen des Abbundes und Berücksichtigen dabei des konstruktiven Holzschutzes, Herstellen und Einbauen von Türen, Toren, geraden und gewendelten Treppen, Herstellen von Außenwandbekleidungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Hinterlüftung, Einsetzen von stationären Holzbearbeitungsmaschinen, Herstellen von Bauteilen im Trockenbau, Herstellen von Unterkonstruktionen und Bekleidungen, Bearbeiten und Behandeln von Holzoberflächen, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Durchführen von Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Holzkonstruktionen, Durchführen von angrenzendev Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Zimmerer und Zimmerinnen im Handwerk und in der Industrie z.B. in Zimmereibetrieben, Unternehmen des Bauhauptgewerbes oder in der Fertighausindustrie, bei Dachdeckereien oder Altbausanierungsbetrieben.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (gesetze-im-internet.de)