Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin (Ausbildung)
TIEFBAUFACHARBEITER/TIEFBAUFACHARBEITERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 24 Monate |
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Straßenbauarbeiten
Rohrleitungsbauarbeiten
Kanalbauarbeiten
Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten
Gleisbauarbeiten
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (gesetze-im-internet.de)