Gleisbauer/Gleisbauerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
GLEISBAUER/GLEISBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Gleisbauer/Gleisbauerin
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Durchführen von gleisbauspezifischen Messungen, von Oberbauarbeiten und Verlegen von Schwellen, Verlegen und Befestigen von Schienen, Einschottern, Heben, Richten und Stopfen von Gleisen und Herstellen von Laschenverbindungen, Montieren und Verlegen von Weichen, Herstellen von ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Gleisbauer/innen vor allem in Betrieben der Gleisbauindustrie sowie in Gleisbauhöfen der Deutschen Bahn.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)