Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Gleisbauer/Gleisbauerin (Ausbildung)
GLEISBAUER/GLEISBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Durchführen von gleisbauspezifischen Messungen, von Oberbauarbeiten und Verlegen von Schwellen, Verlegen und Befestigen von Schienen, Einschottern, Heben, Richten und Stopfen von Gleisen und Herstellen von Laschenverbindungen, Montieren und Verlegen von Weichen, Herstellen von Bahnübergängen, Instandhalten von Gleisen und Weichen, Durchführen von Aushubarbeiten, Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen und Anlegen von Böschungen, Herstellen der Entwässerung von Bahnkörpern, Anwenden von Lage- und Höhenplänen für Gleisanlagen, Durchführen von Brenn- und Trennschnitten von angrenzenden Arbeiten zum Herstellen von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Asphaltdecken, Durchführen von Brenn- und Trennschnitten von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumten Baustelle, Einsetzen von Geräten und Maschinen und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Gleisbauer/innen vor allem in Betrieben der Gleisbauindustrie sowie in Gleisbauhöfen der Deutschen Bahn.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)