Brunnenbauer/Brunnenbauerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
BRUNNENBAUER/BRUNNENBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Brunnenbauer/Brunnenbauerin
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Durchführen von Aushubarbeiten und Verbauen von Baugruben und Gräben, Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen und Anlegen von Böschungen, Durchführen von Wasserhaltungsmaßnahmen und Untersuchen des Baugrunds, Entnehmen, Prüfen und Bezeichnen von Bodenproben und Führen von ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Brunnenbauer/innen sind vor allem bei Bauunternehmen des Brunnenbaus, im Baugrundaufschluss sowie in der Geothermie, aber auch des Tiefbaus und des Spezialtiefbaus beschäftigt
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)