Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Stuckateur/Stuckateurin (Ausbildung)
STUCKATEUR/STUCKATEURIN gültig ab 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Stuckateurinnen und Stuckateure sind auf die Gestaltung von Innenräumen und Fassaden spezialisiert. Zu ihren Tätigkeiten gehören das Anwenden von Gestaltungsprinzipien bei Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie das Ziehen, Zuschneiden, Versetzen und Einputzen von Stuckprofilen. Sie stellen Putze im Innen- und Außenbereich her und führen Energieeffizienzmaßnahmen durch, wie die Herstellung von Wärmedämm-Verbundsystemen und den Einbau von Dämmstoffen für Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz. Zusätzlich führen sie Trockenbauarbeiten durch, erstellen Brandschutzkonstruktionen und integrieren technische Systeme für Energiegewinnung und Belüftung. Die Sanierung und Instandhaltung von Stuck, Putzen und Trockenbaukonstruktionen gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihren Arbeitsplatz haben Stuckateurinnen und Stuckateure in Betrieben des Stuckateurhandwerks oder in Betrieben des Ausbaus.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 222)