Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Stuckateur/Stuckateurin (Ausbildung)
STUCKATEUR/STUCKATEURIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit und Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumte Baustelle, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Einteilen von Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte, Vorbereiten von Untergründen, Bekleiden von Flächen mit Wand-Trockenputz, Herstellen von Putzen für unterschiedliche Anwendungszwecke und Durchführen von Drahtputzarbeiten, Gestalten von Putzoberflächen, Herstellen von Wärmedämmverbundsystemen, Herstellen von Estrichen und Einbauen von Fertigteilestrichen, Ziehen von Stukkprofilen am Tisch und vor Ort, Versetzen und Einputzen der Stukkprofile, Herstellen von Antragstuck und Ausführen von Arbeiten in Stuccolustro- und Stuckmarmortechnik, Setzen von Wänden aus Gipswandbauplatten, Herstellen von Montagewänden, Ummantelungen, Bekleidungen und Unterdecken im Rahmen des Trockenbaus, Montieren und Einbauen von vorgefertigten Bauteilen, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Feststellen von Schäden im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Durchführen von angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihren Arbeitsplatz haben Stuckateure/Stuckateurinnen in Betrieben des Stuckateurhandwerks oder in Industriebetrieben des Ausbaus.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (gesetze-im-internet.de)