Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden, Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Montieren von Leichtwänden und abgehängten Decken, Aufreißen, Abwickeln, Herstellen und Montieren von einfachen und komplexen Formteilen aus Blech, Aufmessen von Anlageteilen und Anfertigen von Isometrien, Auswählen von Dämmstoffen, Werkstoffen für Ummantelungen und Befestigungsmitteln nach Anwendungszweck und unter Berücksichtigung schall- und brandschutztechnischer Gesichtspunkte, Anbringen der Dämmstoffe durch Anlegen, Ansetzen, Wickeln, Kleben, Verdrahten und Bandagieren, Einbringen der Dämmstoffe durch Schütten, Blasen, Stopfen und Schäumen, Herstellen und Anbringen von Matratzen aus Dämmstoffen, Herstellen und Anbringen von Stütz- und Tragkonstruktionen, Ummanteln der Dämmungen mit Blechen, Folien, Bahnen, Bandagen und plastischen Hartmänteln und Formstücken, Prüfen der Ausführung von Dämmsystemen und Dampfbremsen sowie Beurteilen ihrer Wirkung, Ergreifen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich für Industrie-Isolierer/innen sowohl in Betrieben, die sich auf Dämmungen und Isolierungen spezialisiert haben, als auch in großen Industriebetrieben, wie Kraftwerken, Raffinerien, Energieversorgungsunternehmen oder in der chemischen Industrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie
vom 31.01.1997 (BGBl. I S. 217)