Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (Ausbildung)
WÄRME-, KÄLTE- UND SCHALLSCHUTZISOLIERER/WÄRME-, KÄLTE- UND SCHALLSCHUTZISOLIERERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten und Einrichten von Baustellen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumten Baustelle, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Bearbeiten von Materialien des Oberflächenschutzes, beispielsweise Blechen aus Stahl und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen, Herstellen und Anbringen von Stütz- und Tragkonstruktionen, Herstellen von Modellen für Formstücke, Herstellen von Aufrissen und Abwicklungen von Schablonen für einfache und komplexe Formteile, Aufmessen von Anlagenteilen und Anfertigen von Isometrien, Prüfen der Voraussetzungen zum Dämmen und Auswählen von Dämmstoffen, Herstellen von Matratzen aus Dämmstoffen, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Vorfertigen und Montieren von Teilen und Formstücken, Ummanteln von Dämmungen mit Blechen, Folien, Bahnen, Bandagen und plastischen Hartmänteln und Formstücken, Herstellen und Montieren von Innenauskleidungen für Kühlräume, Herstellen von Bauteilen im Trockenbau, Prüfen von Dämmsystemen und Beurteilen ihrer Wirkung, Feststellen von Schäden im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen in Isolierbaubetrieben, in Spezialbetrieben für Akustikbau und Schallschutz, in Trockenbau- und Stuckateurbetrieben oder in anderen Betrieben des Bauhauptgewerbes.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/ Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin |