Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
WÄRME-, KÄLTE- UND SCHALLSCHUTZISOLIERER/WÄRME-, KÄLTE- UND SCHALLSCHUTZISOLIERERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten und Einrichten von Baustellen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen in Isolierbaubetrieben, in Spezialbetrieben für Akustikbau und Schallschutz, in Trockenbau- und Stuckateurbetrieben oder in anderen Betrieben des Bauhauptgewerbes.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/ Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin |
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