Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin (Ausbildung)
TROCKENBAUMONTEUR/TROCKENBAUMONTEURIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit und Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Anfertigen von Aufrissen und Verlegeplänen, Vorbereiten von Untergründen, Bekleiden von Flächen mit Wand-Trockenputz, Setzen von Wänden aus Gipswandbauplatten, Montage von Unterkonstruktionen für Wand und Deckenkonstruktionen, Beplanken von Wand- und Deckenflächen, Verspachteln von Fugen an Platten aus unterschiedlichen Materialien und Herstellen von Anschlüssen an andere Bauteile, Herstellen von Montagewänden aus unterschiedlichen Materialien und Systemen, Herstellen und Montieren von Unterdecken und Deckenbekleidungen, von Verkofferungen und Schürzen aus unterschiedlichen Materialien und Systemen, Montieren und Einbauen von vorgefertigten Bauteilen und Bauelementen, Einbauen von Fußbodenkonstruktionen aus Fertigteilen, Herstellen von Trockenbaukonstruktionen für besondere technische und gestalterische Anforderungen, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Einbau von Luftdichtheitsschichten und Dampfbremsen, Abdichten von Bauteilen im Trockenbau gegen nichtdrückendes Wasser, Feststellen von Schäden im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Dokumentieren der Arbeiten und Berechnen der erbrachten Leistung, Übergeben der geräumten Baustelle, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus und des Ausbaus.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihren Arbeitsplatz haben Trockenbaumonteure/-monteurinnen z.B. in Trockenbau- und Stuckateurbetrieben, in Spezialbetrieben für Akustikbau und Objektausbau sowie bei Altbausanierungsunternehmen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)