Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Baugeräteführer/Baugeräteführerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Einrichten und Sichern von Baustellen, Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen, Arbeiten in der Bautechnik, selbständiges Durchführen der Arbeit in dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen, Berücksichtigen von wirtschaftlichen und ökologischen Belangen und Bewerten des Arbeitsergebnisses auf der Grundlage der Qualitätssicherung, Planen der Arbeit, Handhaben von Vermessungsgeräten, Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen, Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten, Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten, Warten von Baugeräten nach Betriebsvorschriften, Feststellen von Störungen und Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten, Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen an Baugeräten, Beachten der Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Baugeräteführer/innen sind vor allem bei Betrieben und Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sowie Straßen- und Spezialtiefbaus beschäftigt.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
vom 12.05.1997 (BGBl. I S. 1038)
vom 17.06.1997 (BGBl. I S. 1680)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.