Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fertigen von Einzelteilen aus unterschiedlichen Werkstoffen mit Werkzeugen und Maschinen, Programmieren und Bedienen von Maschinen mit numerischer Steuerung, Stellen insbesondere von Spritzguss-, Press- und Prägeformen sowie Stanz- und Umformwerkzeugen, Erstellen von Vorrichtungen und Betriebsmitteln zur Unterstützung bzw. zum Aufbau von industriellen Fertigungseinrichtungen, Fügen von Bauteilen und Baugruppen zu Werkzeugen, Instrumenten, Vorrichtungen oder Formen, Herstellen von Formflächen mit Feinbearbeitungsverfahren, Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen, Prüfen und Optimieren der Funktionen und Abläufe hinsichtlich Quantität und Qualität, Anwenden von technischen Unterlagen und Nutzen der Informations- und Kommunikationssysteme auch in englischer Sprache, Planen und Steuern der Arbeitsabläufe, Arbeiten im Team, Kontrollieren, Beurteilen und Dokumentieren der Arbeitsergebnisse und Anwenden von Qualitätssicherungsmethoden, Nutzen von IT-Systemen auch in digitalisierten Prozessen, Anwenden von Vorschriften zu Datenschutz und Informationssicherheit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Werkzeugmechaniker und Werkzeugmechanikerinnen arbeiten vorwiegend in Industriebetrieben in den Einsatzgebieten Formentechnik, Instrumententechnik, Stanztechnik oder Vorrichtungstechnik. Sie sind insbesondere in der industriellen Serienfertigung von Produkten aus Kunststoffen und Metallen tätig, sowie in der Herstellung von Instrumenten für die operative Medizintechnik.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Einsatzgebiete
Formentechnik
Instrumententechnik
Stanztechnik
Vorrichtungstechnik
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
vom 23.07.2007 (BGBl. I S. 1599)
vom 01.03.2011 (BGBl. I S. 326)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 07.06.2018 (BGBl. I S. 746)
Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
vom 28.06.2018 (BGBl. I S. 975)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (gesetze-im-internet.de)