Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Ausführen von zeichnerischen, rechnerischen, konstruktiven, kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen im Innen- und Außendienst, manuelles Arbeiten und Arbeiten mit der Technik der Daten- und Informationsverarbeitung, Kommunikation und Telematik, Beachten der Gesetze des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts, des Natur- und Umweltschutzes und der Vorschriften der Straßenverkehrstechnik und der Straßenbautechnik, Ausführen von Vermessungsarbeiten, Darstellen von Geländeplänen und -profilen, Erheben, Auswerten und Darstellen von Daten, Konstruieren und Berechnen von Straßen- und Verkehrsführungen, Erstellen von Entwurfsplänen für Straßen, Rad- und Gehwege, Bauwerke und öffentliche Nahverkehrsanlagen, Berechnen der Lärmbelastungen und Planen von Lärmschutzmaßnahmen, Planen von Anlagen der Straßenentwässerung, Berücksichtigen von Fachbeiträgen der Landespflege, des Städtebaues und des Immissionsschutzes, Bearbeiten von Unterlagen für die Baurechtsbeschaffung, Vorbereiten von Ausschreibungen für Bauleistungen und Aufstellen von Kostenanschläge, Mitwirken bei der Leitung und Überwachung von Baumaßnahmen und Abrechnen von Bauleistungen, Arbeiten in der technischen Organisation des Betriebes, der Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes und der Bauwerke, Aufstellen von Einsatzplänen für Straßenunterhaltungsarbeiten, Planen und Darstellen der Straßen- und Verkehrsausstattung, Ausarbeiten und Darstellen von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrssteuerung, Erfassen von Straßen- und Verkehrsbestandsdaten und Auswerten in Straßeninformationssystemen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Vor allem in Straßen- und Verkehrsverwaltungen der Bundesländer, in Bauämtern der Landkreise und Kommunen sowie in Ingenieurbüros und Bauunternehmen sind Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik beschäftigt.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH, öD | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 21.07.2000 (BGBl. I S. 1148)