Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Glasveredler/Glasveredlerin - Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gravieren von abstrakten, floralen und figuralen Darstellungen, Be- und Verarbeiten überwiegend von Hohlglas, Ausführen von formverändernden Arbeiten an Werkstücken, Erstellen von unterschiedlichen Dekoren durch verschiedene Schlifftechniken, Be- und Verarbeiten von Glas, Glaserzeugnissen und glasähnlichen Stoffen durch Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren, Veredeln von Glas und Glaserzeugnissen mit chemischen und mechanischen Techniken, Anfertigen von Zeichnungen und Erstellen von Entwürfen, Entwerfen und Gestalten von Ornamenten und Dekoren sowie Schriften und Monogrammen, Anfertigen von komplexen Glasgestaltungen, Nehmen von Aufmaßen und Erstellen von Arbeitsunterlagen, Handhaben von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Umsetzen von Wappen und Schriften auf den Werkstücken in verschiedenen Techniken, Planen und Koordinieren der Arbeiten allein und im Team und kundenorientiertes Ausführen auf der Grundlage von technischen Unterlagen, Entwürfen und Arbeitsaufträgen, Nutzen von Informations- und Kommunikationssystemen und Durchführen von Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Kontrollieren, Beurteilen und Dokumentieren der Arbeiten und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Glasveredler / Glasveredlerinnen der Fachrichtung Schliff und Gravur arbeiten hauptsächlich in handwerklichen oder industriellen Glasveredlungsbetrieben. Darüber hinaus bieten unter anderem Betriebe der optischen Industrie oder das Glasergewerbe weitere Beschäftigungsmöglichkeiten.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Kanten- und Flächenveredelung
Schliff und Gravur
Glasmalerei und Kunstverglasung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin
vom 27.04.2004 (BGBl. I S. 661)