Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Zierpflanzenbau (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Vermehren und Anziehen von Jungpflanzen, Durchführen von verschiedenen Kulturverfahren und Anwenden von Anbausystemen, Kultivieren und Pflegen von Zierpflanzen, Ernten, Aufbereiten und Lagern von Zierpflanzen, Vermarkten von Zierpflanzen, Beraten von Kunden, Selbständiges Ausführen der Tätigkeiten unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, Beachten von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Erfassen und Beurteilen betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Einsetzen und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen, Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Beurteilen, Verwenden und Lagern von Erden und Substraten, Verwenden von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter Beachtung ihrer Ansprüche, Qualitätsstandards und Wirtschaftlichkeit, Einsetzen und Nutzen von Kulturräumen und Kultureinrichtungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Gärtner/innen der Fachrichtung Zierpflanzenbau arbeiten in Zierpflanzenbaubetrieben und zwar entweder in der Produktion oder im gärtnerischen Einzelhandel im Bereich "Beraten und Verkaufen". Im Bereich öffentlicher Verwaltung arbeiten sie in Stadtgärtnereien, Gartenbau- und Pflanzenschutzämtern sowie in Lehr- und Versuchsanstalten.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Baumschule
Friedhofsgärtnerei
Garten- und Landschaftsbau
Gemüsebau
Obstbau
Staudengärtnerei
Zierpflanzenbau
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
vom 06.03.1996 (BGBl. I S. 376)