Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachangestellter für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Beaufsichtigen des Badebetriebs und der Badegäste, insbesondere unmittelbar im Badebereich, Erkennen von Notfällen, Retten von Menschen aus dem Wasser oder Einleiten von Wasserrettungsmaßnahmen, Sichern der Lebensfunktionen verunglückter Personen, z. B. durch Wiederbelebung und Durchführen von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Betreuen und Beraten von Badegästen und Anbieten von Sport- und Spielarrangements, Erteilen von theoretischem und praktischem Schwimmunterricht, Sichern von Betriebsabläufen bädertechnischer Anlagen und Steuern der Prozessabläufe zur Wasseraufbereitung, Anwenden von Notfallplänen bei Betriebsstörungen und Einleiten von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung, Pflegen und Warten von Anlagen bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen, Anwenden einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Ausführen von Verwaltungsarbeiten im Badebetrieb und Mitwirken bei Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Beaufsichtigung und Beteiligung bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Messen physikalischer und chemischer Größen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten in privaten oder öffentlichen Badeeinrichtungen: in Frei-, Hallen, See- und Strandbädern, in Kur- und Freizeitbädern.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
öD | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
vom 26.03.1997 (BGBl. I S. 740)