Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Pferdewirt/Pferdewirtin - Fachrichtung Spezialreitweisen (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Beurteilen von Pferden für die Verwendung in einer Spezialreitweise, Ausbilden und Trainieren von Pferden in einer Spezialreitweise, Ausbilden und Trainieren von Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise, Vorbereiten und Vorstellen von Pferden auf Wettbewerben und Prüfungen, Stallmanagement, Halten und Füttern von Pferden, Beurteilen, Erhalten und Fördern der Gesundheit von Pferden, Beaufsichtigen und Anleiten von Personen, situationsgerechtes Beraten von Kunden, Umsetzen von Nachhaltigkeit in der Pferdewirtschaft, Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von Arbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Tierschutzes, der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes, und dabei Einsetzen von Geräten, Maschinen und Betriebseinrichtungen, Gestalten betrieblicher Abläufe unter den Aspekten Betriebswirtschaft und Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Pferdewirte und Pferdewirtinnen der Fachrichtung Spezialreitweisen arbeiten in Reitschulen, Pferdeausbildungsbetrieben sowie Pferdehaltungsbetrieben und Reitvereinen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Klassische ReitausbildungPferdehaltung und Service
Pferderennen
Pferdezucht
Spezialreitweisen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
vom 07.06.2010 (BGBl. I S. 728)
vom 11.08.2011 (BGBl. I S. 1723)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin (gesetze-im-internet.de)