Florist/Floristin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
FLORIST/FLORISTIN gültig ab 01.08.2025
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Florist/Floristin (IH)
Hintergrund der Neuordnung
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und war somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf ...
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Anlassbezogenes Gestalten von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck, Pflegen von Pflanzen und Versorgen von Pflanzenteilen, Ergreifen von Maßnahmen zum Pflanzenschutz, Serviceorientiertes Beraten von Kunden und Kundinnen, Durchführen von Kalkulationen, Verkaufen von Produkten und ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung. Darüber hinaus arbeiten sie in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel, in Erwerbsgärtnereien und auf Kreuzfahrtschiffen
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 31.01.2025 (BGBl. I Nr. 30)