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Florist/Floristin (Ausbildung)

Beruf im Überblick

FLORIST/FLORISTIN gültig ab 01.08.2025

Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Florist/Floristin (IH)

Hintergrund der Neuordnung

Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und war somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf ...

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Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Anlassbezogenes Gestalten von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck, Pflegen von Pflanzen und Versorgen von Pflanzenteilen, Ergreifen von Maßnahmen zum Pflanzenschutz, Serviceorientiertes Beraten von Kunden und Kundinnen, Durchführen von Kalkulationen, Verkaufen von Produkten und ...

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Berufliche Tätigkeitsfelder

Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung. Darüber hinaus arbeiten sie in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel, in Erwerbsgärtnereien und auf Kreuzfahrtschiffen

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Bereich Ausbildungsdauer
IH 36 Monate

Struktur der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Rahmenlehrplan

Zeugniserläuterungen

Fortbildung / Umschulung

Weiterführende Informationen

Anerkannte Ausbildungsberufe

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2024

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Ausbildungsvergütung

Gesamtübersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen und weitere Informationen

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Übersicht Berufe

Welche Berufe gibt es?

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Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen

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