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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Florist/Floristin (Ausbildung)

FLORIST/FLORISTIN

Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf

Hintergrund der Neuordnung

Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und ist somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, sollen die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert werden. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wird damit einen Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Darüber hinaus soll als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt werden.

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Bereich Ausbildungsdauer
36 Monate

Struktur der Ausbildung

Anerkannte Ausbildungsberufe

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2024

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Ausbildungsvergütung

Gesamtübersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen und weitere Informationen

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Übersicht Berufe

Welche Berufe gibt es?

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Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen

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Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Fachschulen

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Berufesuche

Ausbildungsberufe nach Jahr

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Berufesuche

Ausbildungsberufe nach Berufsgruppen

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Berufesuche

Zuständige Stellen nach § 71 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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