Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Florist/Floristin (Ausbildung)
FLORIST/FLORISTIN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und ist somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, sollen die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert werden. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wird damit einen Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Darüber hinaus soll als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt werden.
Bereich | Ausbildungsdauer |
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36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf