Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Gold- und Silberschmied/Gold- und Silberschmiedin - Fachrichtung Goldschmieden (Ausbildung)
GOLD- UND SILBERSCHMIED/GOLD- UND SILBERSCHMIEDIN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
Die beiden Ausbildungsberufe Goldschmied und Goldschmiedin sowie Silberschmied und Silberschmiedin aus dem Jahr 1992 werden aufgrund von technologischen, strukturellen und organisatorischen Entwicklungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen überarbeitet. Sie werden zu einem neuen Ausbildungsberuf „Gold- und Silberschmied und Gold- und Silberschmiedin“ zusammengelegt. Unterschiedliche Gründe, wie die Anzahl der jährlich neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge oder die weitreichenden Überschneidungen der Ausbildungsinhalte, legen eine Bündelung der beiden Ausbildungsberufe nahe. Was ist neu? Der Ausbildungsberuf erhält die neue Berufsbezeichnung „Gold- und Silberschmied und Gold- und Silberschmiedin“ und wird in den zwei Fachrichtungen „Goldschmieden“ und „Silberschmieden“ ausgebildet. Die bisherigen drei Fachrichtungen „Schmuck, Juwelen und Ketten“ in dem Ausbildungsberuf Goldschmied/-in gehen in der neuen Fachrichtung „Goldschmieden“ auf; ebenso gehen die bisherigen beiden Schwerpunkte „Email und Metall“ in dem Ausbildungsberuf Silberschmied/-in in der neuen Fachrichtung „Silberschmieden“ auf. Die Differenzierungsphase dauert 1,5 Jahre. Fachspezifische Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsaspekte, additive Fertigungstechniken und Kundenberatung werden Bestandteil der neuen Ausbildungsordnung. Gestalterische und qualitätssichernde Ausbildungsinhalte werden gestärkt. Im Ausbildungsrahmenplan werden die neu festgelegten Standardberufsbildpositionen „Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie Digitalisierte Arbeitswelt“ aufgenommen. Die Prüfung findet wie bisher in Form einer Zwischenprüfung und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung statt. In der Zwischenprüfung wird im Prüfungsbereich „Ausführen von Fertigungstechniken“ ein Werkstück nach einer vorgegebenen Zeichnung angefertigt und die Arbeitsschritte mit praxisüblichen Unterlagen dokumentiert. Es findet keine eigene schriftliche Prüfung mehr statt. Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung findet in dem praktischen Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit bzw. einer Silberschmiedearbeit“ und den drei schriftlichen Prüfungsbereichen „Technologie“, „Gestalten und Planen“ und „Wirtschaft- und Sozialkunde“ statt. Im praktischen Prüfungsbereich wird ein Prüfungsstück angefertigt und die Arbeitsabläufe ebenfalls mit praxisüblichen Unterlagen dokumentiert. Im Anschluss wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 32 Stunden. Der Prüfling hat vorab zwei unterschiedliche Entwürfe für das Prüfungsstück zu erstellen und dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe kann eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Edelsteinfasser/-in bei einer Ausbildung zum/zur Gold- und Silberschmied/-in im Umfang von 24 Monate angerechnet. Der schulische Rahmenlehrplan wird ebenfalls überarbeitet und mit dem Ausbildungsrahmenplan abgestimmt. Für die Berufe Gold- und Silberschmied/-in und Edelsteinfasser/-in gibt es einen gemeinsamen Rahmenlehrplan; die Berufe werden zusammen beschult. Die für die beiden Berufsbilder „Vorpolierer/-in“ (Schmuck- und Kleingeräteherstellung) aus dem Jahr 1940 und „Edelmetallprüfer/-in“ aus dem Jahr 1937 geltenden Berufsbildungspläne, Prüfungsanforderungen und Prüfungsordnungen werden in die Ausbildung integriert und sind zukünftig nicht mehr anzuwenden.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Entwerfen und Planen von Schmuck, Anfertigen von Schmuck, Juwelenschmuck und Ketten, Anfertigen und Anwenden von Skizzen, Fertigungs- und Entwurfszeichnungen, Anfertigen von Werkzeugen, computerunterstütztes Konstruieren und Fertigen von Modellen und Rohlingen, Anfertigen von Gussmodellen, manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und anderen Werkstoffen, Herstellen von Fassungen und Fassen von Edelsteinen, Aufarbeiten, Umarbeiten und Reparieren von Schmuck, Gestalten und Behandeln von Oberflächen, Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen, Einsetzen, Warten und Pflegen von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse und Optimieren von Arbeitsabläufen, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz sowie zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit bei der Arbeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Gold- und Silberschmiede der Fachrichtung Goldschmieden arbeiten überwiegend in handwerklichen Goldschmiedewerkstätten, in Juweliergeschäften, in Pfandhäusern sowie Auktionshäusern und in der Schmuck herstellenden Industrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
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42 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Goldschmieden
Silberschmieden