Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN gültig ab 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Hintergrund der Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden ...
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-innen sind spezialisiert auf die Errichtung und Wartung von Feuerungsanlagen und Schornsteinen. Ihre Tätigkeiten umfassen das Herstellen und Sanieren von Konstruktionen aus geformten sowie ungeformten feuerfesten Werkstoffen für Öfen, Kamine und andere ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-innen arbeiten in Betrieben des Bauhauptgewerbes, z. B. bei Unternehmen des Feuerungs- und Industrieofenbaus, des Schornsteinbaus und in der Schornsteinsanierung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 131)
Änderung der Hochbauberufeausbildungsverordnung
vom 17.12.2024 (BGBl. I Nr. 425, S. 5)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. Eine konsolidierte Fassung der Verordnung und Änderungsverordnung finden Sie im Heft Ausbildung gestalten zum Beruf.
Ausbildung gestalten für den Beruf Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin