Straßenbauer/Straßenbauerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
STRASSENBAUER/STRASSENBAUERIN gültig ab 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Straßenbauer/Straßenbauerin
Hintergrund der Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden ...
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Straßenbauer/-innen stellen Verkehrswege her und halten diese instand. Dazu gehören die Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie Belägen aus Asphalt und Beton. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Ausheben von Baugruben und Gräben, deren Sicherung durch Verbau sowie das Verfüllen ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihre Tätigkeit üben Straßenbauer/-innen vor allem in Betrieben des Bauhauptgewerbes, z.B. bei Straßenbauunternehmen und anderen Tiefbauunternehmen, aus.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 2)
Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung
vom 17.12.2024 (BGBl. I Nr. 425)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. Eine konsolidierte Fassung der Verordnung und Änderungsverordnung finden Sie im Heft Ausbildung gestalten zum Beruf.
Ausbildung gestalten für den Beruf Straßenbauer/Straßenbauerin