Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Straßenbauer/Straßenbauerin (Ausbildung)
STRASSENBAUER/STRASSENBAUERIN gültig ab 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Straßenbauer/-innen stellen Verkehrswege her und halten diese instand. Dazu gehören die Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie Belägen aus Asphalt und Beton. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Ausheben von Baugruben und Gräben, deren Sicherung durch Verbau sowie das Verfüllen und Verdichten, um eine solide Grundlage für die Straßen zu schaffen. Sie stellen das Planum her und bauen Tragschichten ein, um eine ebene und stabile Fahrbahnoberfläche zu gewährleisten. Des Weiteren stellen sie Erdbauwerke her. Nach Aufgrabungen stellen sie den Oberbau wieder her, um die Fahrbahn in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Darüber hinaus sind sie für das Herstellen von Schacht- und Sonderbauwerken aus Beton, Stahlbeton, Steinen und Fertigteilen sowie von Infrastrukturleitungen zuständig. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihre Tätigkeit üben Straßenbauer/-innen vor allem in Betrieben des Bauhauptgewerbes, z.B. bei Straßenbauunternehmen und anderen Tiefbauunternehmen, aus.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 2)