Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tierwirt/Tierwirtin - Fachrichtung Geflügelhaltung (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Erzeugen und Vermarkten von Geflügel und Eiern unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards, Mitwirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Geflügelbestandes und Gewinnen und Lagern von Bruteiern, bedarfsgerechtes und umweltschonendes Füttern von Geflügel nach Produktionszweig und Entwicklungsstadien, Versorgen und Halten von Geflügel und Anwenden von betriebsspezifischen Haltungssystemen und -techniken, Reinigen, Desinfizieren und Instandhaltung der Tierunterkünfte, Durchführen von Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe und Versorgen kranker Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften, Durchführen von Maßnahmen des Herdenmanagements (Licht- und Impfprogramme, Stallklimaregelung, Besatzdichten festlegen, Ein-/Um-/Ausstallung und Transport von Geflügel), Ermitteln und Kontrollieren von tierischen Leistungen, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen sowie des Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzes, Verwerten und Entsorgen von Rückständen (Wirtschaftsdüngeranfall/-nährstoffe), Planen und Dokumentieren der Arbeit, Festlegen der Arbeitsschritte, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden, Einsetzen von Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln und Nutzen der Betriebseinrichtungen, Pflegen und Warten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
vom 17.05.2005 (BGBl. I S. 1426)
vom 23.02.2006 (BGBl. I S. 465)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (gesetze-im-internet.de)