Tierwirt/Tierwirtin - Fachrichtung Geflügelhaltung (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Erzeugen und Vermarkten von Geflügel und Eiern unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards, Mitwirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Geflügelbestandes und Gewinnen und Lagern von Bruteiern, bedarfsgerechtes und umweltschonendes Füttern von Geflügel nach ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
vom 17.05.2005 (BGBl. I S. 1426)
vom 23.02.2006 (BGBl. I S. 465)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (gesetze-im-internet.de)