Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Metallbauer/Metallbauerin - Fachrichtung Nutzfahrzeugbau (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges Durchführen der Arbeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen, Arbeiten im Team, Beschaffen von Informationen, Planen, Koordinieren und Abstimmen der Arbeit mit Vorgesetzten, Arbeitskollegen und- Kolleginnen sowie mit anderen Arbeitsbereichen unter Anwendung deutscher und englischer Fachausdrücke, Dokumentieren der Leistung und Ergreifen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz, Planen und Steuern der Arbeitsabläufe, Kontrollieren, Protokollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, Anwenden von Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität und ständiges Verbessern der Arbeitsabläufe im Betrieb, Messen und Prüfen mechanischer und physikalischer Größen, Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, Herstellen von Werkstücken und Bauteilen mit verschiedenen manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren, Behandeln und Schützen von Oberflächen, Sichern von Lasten, Transportieren von Bauteilen und Baugruppen und Anwenden von Hebezeugen, Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Montieren, Prüfen, Kontrollieren und Einstellen, Beseitigen von Fehlern und Störungen, Warten und Instandsetzen steuerungstechnischer Systeme und Anlagen sowie Protokollieren der Ergebnisse, Herstellen von Karosserien, Fahrzeugrahmen und Aufbauten, Durchführen von Umbauarbeiten, Montieren von Zubehör und Zusatzeinrichtungen sowie prüfen der Gesamtfunktion, Prüfen und Instandsetzen von Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten, Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Metallbauer und Metallbauerinnen der Fachrichtung Nutzfahrzeugbau in Betrieben, die sich auf die Herstellung und Instandsetzung von Nutz- und Sonderfahrzeugen bzw. Anlagen und Maschinen der Land-, Forst-, Garten-, Bau- oder Kommunalwirtschaft spezialisiert haben.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Konstruktionstechnik
Metallgestaltung
Nutzfahrzeugbau
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
vom 25.07.2008 (BGBl. I S. 1468)