Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Flechtwerkgestalter/Flechtwerkgestalterin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
22352
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2006)
Die alte Ausbildungsverordnung vom 15. Juli 1985 entsprach nach Auffassung der Fachverbände nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung. Somit musste sie an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Mit der neuen Ausbildungsordnung wird es zukünftig keine Spezialisierungen in Fachrichtungen geben. Nach der neuen Ausbildungsstruktur kann nur nach einer 30-monatigen gemeinsamen Ausbildung eine Spezialisierung nach Schwerpunkten erfolgen. Die Schwerpunkte, die bereits beim Abschluss des Ausbildungsvertrages beachtet werden sollen, berücksichtigen die Tätigkeitsfelder Korbwaren, Flechtmöbel und -objekte. Mit dem Schwerpunkt Korbwaren wird die Herstellung von Qualitätskorbwaren vertieft ausgebildet. Hiermit soll auch sichergestellt werden, dass neben dem körperlich Gesunden, Personen, insbesondere mit einer Sehbehinderung, einen Regelberufsabschluss erhalten können. Mit dem zweiten Schwerpunkt wird insbesondere dem facettenreichen und qualitativ hochwertigen Korbmöbelbau Rechnung getragen. Dem verstärkt festzustellenden Anspruch an das Flechthandwerkgewerbe bezüglich der Gestaltung von raumbildenden Objekten und Installationen soll der Schwerpunkt Flechtobjekte dienen. Die neue Ausbildungsordnung wird neben den Lerninhalten zur Sozialkompetenz, insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Gesellen / Facharbeiter berücksichtigen. Hierfür stehen das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit, die Präsentation, die Kundenorientierung und das Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen. Für den Eintritt in eine evtl. zukünftige Selbstständigkeit werden den Auszubildenden entsprechende Elementarkenntnisse vermittelt. Bei den Prüfungen wurden die Anforderungen und Prüfungsinhalte modifiziert. Zukünftig soll der Prüfling in höchstens sechs Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen. Innerhalb dieser Zeit ist ein zehnminütiges Fachgespräch zu führen. Die schriftlichen Aufgaben, die 120 Minuten in Anspruch nehmen können, beziehen sich auf die praktische Aufgabe. Bei der Abschluss-/Gesellenprüfung ist nun eine zweiteilige Arbeitsaufgabe gefordert. Die Arbeitsaufgabe I berücksichtigt die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für alle Schwerpunkte gleichermaßen vermittelt werden. Bei der Arbeitsaufgabe II, die ebenso wie bei der Zwischenprüfung von einem Fachgespräch begleitet wird und einem Kundenauftrag entsprechen soll, ist der Schwerpunkt der Ausbildung zu berücksichtigen. Die Arbeitsaufgaben können sowohl den Charakter einer Arbeitsprobe oder eines Prüfungsstückes als auch eine Kombination aus Arbeitsprobe und Prüfungsstück beinhalten. Die Prüfungsgegenstände des praktischen Teils der Prüfung sind so formuliert, dass sie den Prüfungsausschüssen einen Rahmen geben, der einerseits viele Gestaltungsmöglichkeiten und andererseits mehr Verantwortlichkeit bewirkt. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung wird nach Prüfungsbereichen und nicht mehr in den klassischen Prüfungsaufgaben Technologie, technische Mathematik und technisches Zeichnen geprüft. Dies erfordert zukünftig projektorientierte Aufgaben, zu den in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen Gestaltung und Fertigung. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht ist von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet worden. Neu ist hier, dass der Rahmenlehrplan in Form von Lernfeldern konzipiert ist, der projektorientierten Unterricht ermöglicht und somit den Bedürfnissen an einem zeitgerechten Unterricht gerecht wird. Die Unterrichtung erfolgt nach Schwerpunkten im 3. Ausbildungsjahr.