Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen, Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten, Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben, Bedienen von Fahrzeugen und Systemen, Außer- und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen, Messen und Prüfen an Systemen, Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Betriebliche und technische Kommunikation, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen arbeiten bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, System- und Hochvolttechnik oder Karosserietechnik.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Personenkraftwagentechnik
Nutzfahrzeugtechnik
Motorradtechnik
System- und Hochvolttechnik
Karosserietechnik
Rechtsgrundlagen
vom 14.06.2013 (BGBl. I S. 1578)
Änderung durch Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.