Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Kanalbauer für Infrastrukturtechnik/Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik (Ausbildung)
KANALBAUER FÜR INFRASTRUKTURTECHNIK/KANALBAUERIN FÜR INFRASTRUKTURTECHNIK gültig ab 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Kanalbauer/-innen für Infrastrukturtechnik bauen und sanieren Kanalsysteme und dazugehörige Infrastruktur. Sie bauen Druckrohr- und Abwasserleitungen ein, prüfen Kanalsysteme und schützen sie vor Korrosion und chemischen Einflüssen. Des Weiteren führen sie Aus- und Umbauarbeiten an Schachtbauwerken durch und kümmern sich um Aushubarbeiten, das Verbauen von Baugruben und Gräben sowie das Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen und das Anlegen von Böschungen, um die Stabilität der Infrastruktur zu gewährleisten. Sie stellen auch Kabelschächte her und legen Kabel und Kabelschutzrohre aus. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kanalbauer/-innen sind in Betrieben des Bauhauptgewerbes, z. B. in Tiefbau- und Kanalbauunternehmen oder kommunalen Betrieben, beschäftigt.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 2)