Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin - Fachrichtung Systemtechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Überprüfen des Zustandes von Bauteilen, die in Anlagen oder technischen Systemen verbaut sind, vor Ort oder in Fertigungs- und Instandhaltungsabteilungen mit Hilfe zerstörungsfreier, aber auch zerstörender Prüfverfahren, Planen, Organisieren und Koordinieren der Prüfaufträge einschließlich der Ermittlung und Beachtung der für den Prüfort einschlägigen Normen und Regelwerke, Prüfpläne und betrieblichen Bestimmungen sowie der räumlichen Gegebenheiten, Abstimmen der Prüfungsvorbereitung und –durchführung mit Kunden, Auditoren Prüfaufsichtspersonal und Kollegen mit dem Ziel, die Prüfung möglichst störungsfrei in betriebliche Abläufe einzupassen, Planen und Einrichten der Prüfarbeitsplätze einschließlich benötigter Hilfseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen unter Beachtung der vor Ort relevanten Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen und betrieblichen Gegebenheiten, Optimieren der Prüfbedingungen durch Auswahl geeigneter Hilfseinrichtungen, Beachten spezifischer Anforderungen der Verfahren und der Werkstoffe, Überprüfen, Kalibrieren und Warten von Prüf- und Hilfsmitteln, Erfassen, Dokumentieren und Analysieren von Prüfergebnissen und Kennzeichnen von Anzeigen, Vergleichen identifizierter Abweichungen und Fehler mit Fehlerkatalogen sowie Prüfstandards mit definierten Fehlern, Bewerten der Prüfergebnisse in Abstimmung mit dem Prüfaufsichtspersonal, Darstellen und Begründen von Prüfergebnissen vor Prüfaufsichtspersonal, Auditoren und Kunden, Arbeiten im Team.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Werkstoffprüfer – Fachrichtung Systemtechnik arbeiten in Dienstleistungsunternehmen bzw. Unternehmen, die Prüfungen an wechselnden Einsatzorten im In- und Ausland durchführen. Typische Einsatzfelder sind branchenübergreifende Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der chemischen und petrochemischen Industrie, des Fahrzeug-, Maschinen- und Schiffbau, Schienenfahrzeughersteller und -betreiber, Hersteller und Betreiber von Kraftwerken und Windkraftanlagen, Unternehmen der Luft- und Raumfahrt und des Bauwesens, sowie Unternehmen, die Werkstoffe und Erzeugnisformen herstellen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
vom 25.06.2013 (BGBl. I S. 1693)
Änderung durch Artikel 3 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.