Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (Ausbildung)
WÄRME-, KÄLTE- UND SCHALLSCHUTZISOLIERER/WÄRME-, KÄLTE- UND SCHALLSCHUTZISOLIERERIN gültig ab 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-innen sind Fachleute für Gebäude- und Anlagenisolierung. Sie führen Energieeffizienzmaßnahmen durch, darunter das Prüfen und Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Kälte-, Schall-, Brand- und Feuchteschutz. Sie dämmen Rohrleitungen, Behälter, Luftleitungen und Armaturen, um Energieverluste zu minimieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Arbeit ist das Ummanteln von Dämmungen mit verschiedenen Materialien, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen und sie vor äußeren Einflüssen zu schützen. Sie stellen auch Brandschutzkonstruktionen an betriebs- und haustechnischen Anlagen und Bauteilen her. Sie führen Kälte- und Schallschutzmaßnahmen durch, indem sie Dämmungen für Kühlräume herstellen und Schallschutzeinhausungen montieren. Zusätzlich sind sie für Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Dämmsystemen und anderen Isolierungen verantwortlich. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-innen in Isolierfachbetrieben und in anderen Betrieben des Bauhauptgewerbes, z. B. für Akustik- und Trockenbau oder Schall- und Brandschutz.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 222)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin |