Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Verfahrensmechaniker Glastechnik/Verfahrensmechanikerin Glastechnik (Ausbildung)
VERFAHRENSMECHANIKER GLASTECHNIK/VERFAHRENSMECHANIKERIN GLASTECHNIK
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Sichern des Materialflusses durch Bereitstellen und Lagern von Betriebsmitteln, Hilfsstoffen und Produktionserzeugnissen; Überwachen, Steuern und Regeln von Produktionsprozessen und -anlagen der Glasschmelze und Formgebung selbstständig und im Team, Anwenden von Methoden der Fertigungskontrolle, Verarbeiten und Veredeln von Glas und Glasprodukten durch verschiedene Verfahren, z. B. durch Abtragen, Trennen, Fügen, Umformen, Beschichten und Ändern der Glaseigenschaften, Feststellen von Fehlern und Störungen im Produktionsablauf, Eingrenzen der Fehler und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Beseitigung selbstständig und im Team, Außerbetriebsetzen von Maschinen und Anlagen der Glasindustrie (insbesondere bei Produktionswechseln) selbstständig und im Team insbesondere bei Produktionswechseln, Umrüsten und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen, Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen, Handhaben von Produktionsprotokollen und Produktionsablaufplänen, Dokumentieren der Betriebsdaten zur Produktions- und Prozesssteuerung im Rahmen der Technischen Kommunikation, Anwenden von Methoden des Qualitätsmanagements, Sichern der Zusammenarbeit im gesamten Prozessablauf durch kontinuierliche Kommunikation und Kooperation zwischen den Arbeitsbereichen die Zusammenarbeit, Berücksichtigung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Verfahrensmechaniker/innen Glastechnik in der Glasindustrie z.B. bei Hohlglas-, Flachglas- oder Glasfaserherstellern.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 19.06.2000 (BGBl. I S. 864)