Keramiker/Keramikerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
handwerkliches Herstellen von keramischen Produkten, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen, Auswählen keramischer Rohstoffe und vorbereiten keramischer Massen, Farben und Glasuren, Form- und Oberflächengestaltung keramischer Erzeugnisse, Trocknen und Brennen ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Keramiker und Keramikerinnen arbeiten in handwerklichen Betrieben zur Herstellung von Gebrauchs-, Dekorations- oder Baukeramik in Serien oder Einzelstücken.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
vom 27.05.2009 (BGBl. I S. 1177)
vom 15.11.2010 (BGBl. I S. 1540)
vom 01.03.2011 (BGBl. I S. 363)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin (gesetze-im-internet.de)